Der Ständerbau.
Beim
Ständerbau handelt es sich um eine sehr weitverbreitete Bauart. Hierzu gehört
auch der Fachwerkbau, er darf jedoch nicht als identisch zum Ständerbau angesehen
werden. Ebenso gehören zum Ständerbau auch Holzgerüste, welche
offen oder verbrettert gebaut wurden, wie z.B. Schuppen oder Hütten. Benannt
wurde der Ständerbau nach seinen senkrecht stehenden Ständern. In Süddeutschland
werden die Ständer oft als Säulen bezeichnet, daher auch der Ausdruck
"Säulenbau" In Norddeutschland war der Ständerbau besonders
im ländlichen Bereich ein Innengerüstbau. Man unterscheidet hier allerdings
noch den Haupt-bzw. Innenständer vom Neben-bzw. Wandständer. In Süd-und
Westdeutschland wurde überwiegend der Wandgerüstbau eingesetzt, wobei
man hier die Eck-und Bundständer innerhalb der Binder von den Zwischen-und
Feldständern unterschied. Diese Zwischen-und Feldständer waren keine
konstruktiven Elemente. Beim Ständerbau standen die Ständer auf Steinen
oder Einzelfundamenten oder aber auf hölzernen Schwellen. ACHTUNG:
Sollten die Ständer in die Erde eingegraben sein, so hat man es mit Pfosten
und demnach mit dem Pfostenbau zu tun! Allerdings hat der Ständerbau sich
aus dem Pfostenbau entwickelt.
Hauptkonstruktionsmerkmale des Ständerbaus sind die Ständer, das Rähm und die Schwelle. Die Schwelle kann unter bestimmten Umständen aber auch weggelassen werden.
Beim Ständerbau gab es eine Vielzahl von Varianten. So kannte man z.B. den
Zweiständer-, den Dreiständer- und den Vierständerbau.
Der Zweiständerbau wurde in Norddeutschland z.B. beim niedersächsischen
Hallenhaus eingesetzt. Hier unterschied man noch wieder, je nach Verzimmerung,
das Hochrähm- bzw. Ankerbalkengefüge und das Unterrähm- bzw. Dachbalkengefüge.
In Süddeutschland dagegen dominiert der sog. Firstsäulenbau bzw. Firstständerbau. Hier gehen die Firstständer durchs ganze Haus, von der Schwelle bis zur Firstpfette.
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