Gesellenprüfung 1999. Abb. Ausführungszeichnung II.
Neben der Ausführungszeichnung I wurde den Gruppen auch dieser Plan an die Hand gegeben. Der Nachweis des zeichnerischen Abbunds (Schiftung anhand der Austragung des Schrägen Giebelsparrens) und des rechnerischen Abbunds wurden ja im fachtheoretischen Teil bereits erbracht. Es ging also auch um den Nachweis, nach technischen Zeichnungen arbeiten zu können.
Abbildung 4.
(Abb. Die Ausführungszeichnung II)
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